Bitte werfen Sie für zukünftige Eregnisse auch einen Blick auf unseren Veranstaltungskalender.
Verbesserung Sicherheit Waldweg 5
Die unübersichtliche Ecke beim Velo- und Fussgänger-Weg im Bereich vom Waldweg 5 wird im April umgestaltet. Wir verbreitern den Weg und schaffen damit mehr Platz und Sicherheit für alle Nutzer. Bei dieser Gelegenheit werden ebenfalls einige Neophyten entfernt und der Hang neu bepflanzt. Im Strassenbereich vor der Kegelbahn montieren wir neue Schwellen zur Temporegulierung der PKWs und installieren Sitzbänke auf der Bauminsel.
Garantiearbeiten Höhenweg Umgebung
Im Zuge der Anwachsgarantie werden am 19.03. im Höhenweg einige Pflanzen vom Gartenbauunternehmen ersetzt. Wir danken für Ihr Verständnis.
Gemeinschaftsräume der EBG für Anlässe, Ausstellungen und Feiern
Seit vielen Jahren betreibt die EBG am Hügelweg 7 einen Gemeinschaftraum. Der Gemeinschaftsraum kann von allen Interessierten gemietet werden, sofern die Veranstaltungen nicht zu laut sind.
Seit Anfang 2025 steht ebenfalls der Mehrzwecksaal im Salzmagazin der Eichwald-Siedlung zur Verfügung. Dort können grössere Veranstaltungen mit maximal 100 Besuchern durchgeführt werden.
Bei Interesse können Sie die Räume direkt über unsere Website unter Raumangebote-Gemeinschaftsräume buchen.
Baustart Totalsanierung Hügelweg 4/6 und 10/12
Mit dem Jahreswechsel hat der Baustart an den Häusern Hügelweg 4/6 und 10/12 begonnen. In den kommenden Wochen werden die ersten gröberen Arbeiten durchgeführt: Der Bauzaun wird aufgestellt, die Erdsonden werden gebohrt, und die Schadstoffsanierung beginnt. Die Bauarbeiten nehmen nun richtig Fahrt auf. Zusätzlich muss die Kanalisation in der näheren Umgebung vollständig erneuert werden. Daher werden rund um die betroffenen Gebäude grossflächige Absperrungen erforderlich sein. Wenn alles nach Plan verläuft, wird die Baustelle bis zum Jahreswechsel 2025/2026 abgeschlossen sein.
Erneuerung Wasserleitung Untergeissenstein
Im Gebiet Untergeissenstein – Dorfstrasse erneuert EWL die Wasserleitung. Die Arbeiten finden zwischen Februar 2025 und Juli 2025 statt. Bitte beachten Sie die Zuständigkeiten gem. Infoschreiben im Anhang.
Hinweis auf Wohnungsausschreibungen künftig per Newsletter
Über 90% aller Bewerbungen für Wohnungen erfolgen heute elektronisch. Freie Wohnungen werden deshalb ab März 2021 nur noch im Internet publiziert und zusätzlich per Bildschirm am Schaufenster an der Dorfstrasse 32.
Die freien Wohnungen der EBG wurden bisher im «Geissensteiner» ausgeschrieben. Das offizielle Publikationsorgan erscheint seit einiger Zeit nicht mehr in regelmässigen Intervallen, was zu Verzögerungen bei der Weitervermietung und damit zu Leerstandskosten führt. Seit einiger Zeit wurden die freien Wohnungen zusätzlich auch auf der Website der EBG im Internet ausgeschrieben. Über 90% der Wohnungsbewerbungen erfolgen heute mit dem elektronischen Formular.
An der GV 2019 haben die Mitglieder der EBG mit der Revision der Statuten auch Artikel 43 (Mitteilungen und Publikationen) an die heutigen Bedürfnisse angepasst. Absatz 3 hält fest: Die Ausschreibung der Mietobjekte erfolgt im «Geissensteiner» oder auf der offiziellen Website.
Der Aufsichtsrat der EBG hat dementsprechend an der Sitzung vom 13. November 2020 beschlossen, ab März 2021 freie Wohnungen nur noch über das Internet auszuschreiben. Der Hinweis auf neue Angebote erfolgt über den elektronischen Newsletter. Dieser ist mittlerweile breit verankert und erreicht die Interessierten zeitnah. Der gesamte Vermietungsprozess wird so um bis zu 4 Wochen verkürzt, was den künftigen Mietern mehr Zeit bis zum Umzug verschafft. Auch das Vermietungsreglement wurde in diesem Sinne vom Aufsichtsrat angepasst. Die aktuelle Version ist ab sofort auf unserer Website zum Download aufgeschaltet.
Genossenschafterinnen und Genossenschaftern ohne Internet-Zugang steht am Schaufenster der Geschäftsstelle rechtzeitig ein Monitor zur Verfügung, auf dem die aktuell ausgeschriebenen Wohnungen und weitere Informationen rund um die EBG ersichtlich sind. Die Unterlagen für Wohnungsbewerbungen können bei Bedarf weiterhin in gedruckter Form bei der EBG an der Dorfstrasse 32 bezogen werden.
Änderung Kontrolle Parkplätze und Parkordnung
Die Parkplatzordnung wurde den geltenden Regeln angepasst und Gäste der EBG nutzen künftig eine Besucher-Parkkarte.
Wir haben leider festgestellt, dass sich Mieterinnen wie auch Besucher vermehrt nicht korrekt an die Parkplatzordnung halten oder diese bewusst ausnützen, weshalb auch viele gebührenpflichtige Verwarnungen wie auch Verzeigungen ausgestellt werden mussten. Mehrheitlich haben wir Reklamationen von aufmerksamen Genossenschaftern bekommen. Dies in einer Anzahl, auf die wir handeln müssen. Es scheint uns sehr wichtig darauf hinzuweisen, dass sich weit über 99% aller Mietenden an die Regelungen halten. Vielfach sind es externe Personen oder immer die gleichen, die sich nicht an die Parkregeln halten und ihr Auto nach Belieben im Quartier parkieren.
Securitas AGEs ist grundsätzlich nicht die Aufgabe der Mitarbeitenden der Geschäftsstelle, Parkbussen zu verteilen. Damit dies in Zukunft professionell abgewickelt werden kann, wurde die Securitas AG beauftragt, regelmässige Kontrollen durchzuführen. Ab Februar 2021 wird die Securitas AG deshalb vermehrt im Geissenstein-Quartier anzutreffen sein, um parkierte Autos zu kontrollieren und wo notwendig gebührenpflichtige Verwarnungen auszustellen.
Besucher-Parkkarte Gleichzeitig starten wir ein neues Kontrollsystem für Gäste der EBG. Jedem Haushalt werden zwei Besucher-Parkkarten zur Verfügung gestellt. Die Karten werden im Januar 2021 verteilt und können dem jeweiligen Gast für die Besuchsdauer abgegeben werden. Diese Parkkarten müssen im Besucher-Auto gut ersichtlich deponiert werden, damit sie von der Securitas AG gesehen werden können. Nach Besuchsende muss die Karte wieder den Mietern zurückgegeben werden. So können wir sicherstellen, dass die Besucherparkplätze der EBG auch wirklich für Gäste zur Verfügung stehen.
Den Mietern, Untermieterinnen, im gleichen Haushalt lebenden Angehörigen und «regelmässigen Besuchern» ist es nicht gestattet, die Parkkarte zu benutzen. Ein solches Fehlverhalten wird mit gebührenpflichtigen Verwarnungen von CHF 50.00 bestraft und bei Nichtbezahlung bei der Staatsanwaltschaft verzeigt.
MitgliedschaftspflichtenMietende, die 3-mal von der Securitas AG gebüsst wurden, werden zu einem Gespräch eingeladen und mit einer «Ausschlussandrohung» schriftlich gemahnt. Es kann und darf nicht sein, dass einzelne Personen unsere allgemeinen Mitgliedschaftspflichten nicht gebührend beachten. Ausgelegt nach Art. 10, Absatz 1a der Statuten der Wohngenossenschaft Geissenstein-EBG.
Die im August 2014 verabschiedete Parkplatzordnung wurde den neu geltenden Regeln angepasst und liegt dem aktuellen Geissensteiner bei. Die elektronische Version ist ab sofort auf unserer Webseite zu finden sein.
Gesprächsbedarf?
Zusammenleben funktioniert nicht immer konfliktfrei. Die EBG bietet bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Mietenden bzw. bei Konflikten zwischen Mietenden und der EBG Hand zur Lösungsfindung: Erste Ansprechperson ist Liegenschaftsbetreuerin Mara Colatrella. Findet sich keine Lösung, folgt ein Gespräch mit dem Geschäftsleiter Pascal Ziegler. Als letzte Instanz kann ein Termin mit dem Präsidenten der EBG, Alex Widmer beantragt werden. Zuallererst steht jedoch immer das persönliche Gespräch mit dem Nachbarn oder der Nachbarin - dies im Sinne eines friedlichen genossenschaftlichen Zusammenlebens.